Die Ausstellung KunstWerkBasel findet alljährlich statt. Organisiert werden diese Ausstellungen durch den Verein KunstWerkBasel (Veranstalterin). Für die jurierte Ausstellung können sich interessierte Künstler:innen mit einer einfachen Werkdokumentation bewerben. Eine Jury wird die Künstler:innen für die Ausstellung 2025 auf Grund der eingereichten Dokumentation auswählen. Der Ort und das genaue Datum der Ausstellung im Herbst 2025 wird so früh als möglich bekannt gegeben.
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Künstler:innen, die in Basel und Umgebung wohnhaft sind, oder einen direkten Bezug zu Basel haben.
Interessierte Künstler:innen bewerben sich mit einer Werkdokumentation bis spätestens am Freitag, 1. Mai 2025, beim Verein Kunst Werk Basel. Die Bewerbung muss folgende Informationen enthalten:
Jurierung
Einrichten der Ausstellung / Mitarbeit:
Die Veranstalterin teilt die Ausstellungsflächen am Tag des Ausstellungsaufbaus zu. Eine zusätzliche Beleuchtung zum fest installierten Saallicht ist nicht erlaubt. Die Kunstschaffenden sind zuständig für den Transport, das Aufhängen, Stellen und die Präsentation der Kunstwerke sowie verantwortlich für die Sicherheit der Aufhängung und die soliden Standflächen von Sockeln etc.
Die ausstellenden Künstler:innen beteiligen sich an der Durchführung der Ausstellung und sind für den Hin- und Abtransport sowie für den eigenen Auf- und Abbau ihrer Werke verantwortlich. Sie hinterlassen ihre Ausstellungsfläche aufgeräumt und gereinigt.
Vor der Ausstellung werden die Werke von den Künstler:innen selber aufgehängt, aufgestellt, installiert etc. Für die geeigneten Werkzeuge und das Aufhängmaterial (Nägel) sind die Ausstellenden selber verantwortlich.
Wie viele Werke auf den zur Verfügung stehenden Flächen gezeigt werden, ist den Künstler:innen freigestellt. Die Veranstalterin behält sich jedoch vor, auf die Präsentationen Einfluss zu nehmen und allenfalls Änderungen zu verlangen. Verkauf und Präsentation von Kleinmaterial wie Karten muss mit der Veranstalterin abgesprochen werden.
Sämtliche ausgestellten Werke sind auf der Rückseite mit Namen und Adresse zu versehen.
Die Künstler:innen verpflichten sich, ihre Werke bis ans Ende der Ausstellung dort zu belassen. Verkaufte Bilder können am Ende der Ausstellung von den Käufern abgeholt werden.
Die Beschriftung der zugewiesenen Wand- und Standflächen erfolgt durch die Veranstalterin.
Zur Anfertigung des elektronischen Kataloges und der Wandbeschriftung ist die Auswahl der ausgestellten Werke durch die Künstler:innen bis am 9. September 2025 der Veranstalterin auf dem zugesandten elektronischen Formular WERKLISTE mitzuteilen. Eine Änderung der Auswahl ist danach nicht mehr möglich. Folgende Angaben werden verlangt: Name, Adresse, Tel. der Künstler:innen, Titel, Technik, Grösse und Verkaufspreis der Werke (im Allgemeinen mit Rahmen, bei Sockel speziell angeben).
Verkauf der Werke
Während der Dauer der Ausstellung dürfen die ausgestellten Werke durch die Künstler:innen verkauft werden. Der Verkauf wird direkt über die Künstler:innen abgehandelt, der Erlös geht zu 100 Prozent an die Künstler:innen. Verkaufte Werke müssen bis zum Schluss der Ausstellung an Ort verbleiben. Die Werke müssen nach der Finissage abgeholt werden. Unmittelbar danach werden die Stellwände abgebaut.
Versicherung / Schäden / Haftung
Die Versicherung der Werke ist Sache der Künstler:innen. Während der Ausstellungen ist jeweils eine Aufsicht zugegen. Die Veranstalterin wird vom Einrichten bis zum Abbrechen der Ausstellung in zumutbarem Rahmen dafür Vorsorge treffen, dass Beschädigungen und Verluste von Kunstwerken vermieden werden. Die Veranstalterin lehnt jede Haftung für Schäden von der Anlieferung bis zur Rücknahme der Werke ab. Allfällige Schadenfälle werden den Geschädigten sofort mitgeteilt.